Zum Wolfswirt

Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutzbestimmung

Zum WolfsWirt

Wullinger & Polke GmbH
Restaurant & Biergarten
Nürtinger Straße 77
72649 Wolfschlugen

Tel. 07022 / 53 655
USt‐Ident Nr: DE 362803769

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Wullinger & Polke GmbH (im weiteren Restaurant/ Biergarten/Außer Haus Catering), die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen in allen Häusern die zur Durchführung von Veranstaltungen wie Familienfeiern, Hochzeiten, Firmenfeiern, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Firma Wullinger & Polke GmbH.
  3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Vertragsabschluss und ‐Haftung

  1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber der Wullinger & Polke GmbH zustande, diese sind die Vertragsparteien.
  2. Die Haftung der Wullinger & Polke GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Wullinger & Polke GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  3. Für die Garderobe, mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Wullinger & Polke GmbH keine Haftung.

III. Pflichten des Veranstalters

  1. Die eventuell für die Veranstaltung des Veranstalters erforderlichen Versicherungen und Genehmigungen der zuständigen Behörden hat der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung dem Personal der Wullinger & Polke GmbH durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Soweit für die Veranstaltung Kräfte der Feuerwehr oder des Roten Kreuzes erforderlich sind, hat der Veranstalter der Wullinger & Polke GmbH entsprechende Nachweise über die ordnungsgemäße Vereinbarung mit diesen vorzulegen.
  2. Der Veranstalter bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er sich vor Abschluss dieses Vertrages davon überzeugt hat, dass der angemieteten Fläche, Raum… zur Durchführung seiner vorgesehenen Veranstaltung geeignet ist. Die Wullinger & Polke GmbH sichert keine Eignung der Mietsache für den vorgesehenen Zweck zu.
  3. Der Veranstalter ist verpflichtet, Veranstaltungen, soweit erforderlich, bei der zuständigen Stadtgemeinde anzumelden und sich die notwendigen Genehmigungen bei den dafür zuständigen Stellen rechtzeitig zu beschaffen. Er hat ebenso die steuerlichen und sonstigen Vorschriften zu beachten. Die Kosten hierfür hat der Veranstalter gesondert zu tragen. Die Veranstaltungen werden, falls erforderlich, vom Veranstalter der Feuerwehr mitgeteilt. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Für eventuelle Sanitätskräfte hat der Veranstalter selbst zu sorgen.
  4. Die Wullinger & Polke GmbH und die von ihr beauftragten Personen üben gegenüber dem Veranstalter das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Für die Einrichtung des jeweiligen Raumes ist der genehmigte Bestuhlungsplan maßgebend. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Wullinger & Polke GmbH. Alle technischen Anlagen dürfen nur von der von der Wullinger & Polke GmbH beauftragten Kraft bedient werden. Die Bedienung durch Kräfte des Veranstalters ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Etwa hierdurch entstehende Schäden hat der Veranstalter zu tragen.
  5. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen, störungsfreien Ablauf liegt beim Veranstalter. Er hat die dafür ggf. erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ruhestörungen sind zu vermeiden. Die Abbauzeit der Veranstaltung muss eingehalten werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, oder Feuerwerk ist nicht gestatten. Das Aufstellen von Feuerstellen ist nach Absprache möglich. Die Konzession ist festgelegt auf 2:00 Uhr Nachts.
  6. Das Anbringen von Dekorationen / Werbung auf dem Gelände bzw. innerhalb der angemieteten Räume/Flächen bedarf der Genehmigung der Wullinger & Polke GmbH.

IV. Haftung des Veranstalters für Schäden

  1. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Räume und das Inventar pfleglich behandelt werden.
  2. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  3. Der Veranstalter haftet für Verlust und Bruch von Ausstattungsgegenständen, welche Ihm zeitweise von der Wullinger & Polke GmbH überlassen worden sind, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.
  4. Für Schäden, die durch den Veranstalter, dessen Beauftragte oder durch Besucher im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den gemieteten Räumen, Nebenräumen, Einrichtungen und Geräten verursacht werden, haftet der Veranstalter…
  5. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich den Anordnungen der Geschäftsführung der Wullinger & Polke GmbH Folge leisten.

V. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Die Wullinger & Polke GmbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von der Wullinger & Polke GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Wullinger & Polke GmbH zu zahlen…
  3. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein…
  4. Rechnungen der Wullinger & Polke GmbH sind innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig…
  5. Die Wullinger & Polke GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen…
  6. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Wullinger & Polke GmbH.

VI. Beendigung des Vertrages durch die Wullinger & Polke GmbH

  1. Wird eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Wullinger & Polke GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet…
  2. Die Wullinger & Polke GmbH ist ferner berechtigt, vor Überlassung von Räumen vom Vertrag zurückzutreten:
  • a. Höhere Gewalt oder andere von der Wullinger & Polke GmbH nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich.
  • b. Der Veranstalter hat die Leistungen der Wullinger & Polke GmbH unter Angabe eines falschen Namens bzw. unzutreffenden Zwecks der geplanten Veranstaltung in Anspruch genommen.
  • c. Die Wullinger & Polke GmbH hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Wullinger & Polke GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann…
  • d. Der Veranstalter hat die gemäß II. 2. erforderliche vorherige Zustimmung der Wullinger & Polke GmbH nicht eingeholt.

Datenschutzbestimmung

1. Verantwortlicher

Zum WolfsWirt
Wullinger & Polke GmbH
Restaurant & Biergarten
Nürtinger Straße 77
72649 Wolfschlugen

Tel. 07022 / 53 655

2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Gäste nur, soweit dies zur Erfüllung unserer Leistungen, zur Kontaktaufnahme oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere gehören:

  • Name, Vorname ggf. Firmenname
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Reservierungsdaten (Datum, Uhrzeit, Personenanzahl)
  • Rechnungs- und Zahlungsinformationen
  • Zweck der Veranstaltung

3. Zweck der Datenverarbeitung

  • Bearbeitung von Tisch- und Veranstaltungsreservierungen
  • Durchführung und Abrechnung von Veranstaltungen
  • Beantwortung von Anfragen
  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. steuerrechtlich)

4. Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn:

  • dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Steuerberater),
  • eine gesetzliche Verpflichtung besteht, oder
  • Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

Eine Weitergabe zu Werbezwecken erfolgt nicht.

5. Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten nicht gelöscht. Wünschen Sie eine Löschung muss dies schriftlich erfolgen.

6. Änderungen der Datenschutzbestimmung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzbestimmung anzupassen, um sie an geänderte rechtliche Anforderungen oder betriebliche Änderungen anzupassen.